VDL Verkehrsdienstleistungen

Die VDL Verkehrsdienstleistungen GmbH bietet Verkehrslösungen für die ordnungsgemässe Nutzung von Privatgrund. Bei Verstössen leiten wir Massnahmen ein, welche den weiteren Missbrauch von Privatgrund verhindern.

Haben Sie Fragen zu einem unserer Vorgänge?

Wir möchten Ihnen weiterhelfen. Falls sie Ihre Antwort nicht schon in den häufig gestellten Fragen finden, können Sie uns gerne per Telefon oder Einwandformular im Rechnungsportal kontaktieren.

Parkordnung

Bei Kontrollen wird durch uns geprüft, ob die jeweilige Parkordnung, auf dem Privatgrund unserer Auftraggeber eingehalten wurde. Dabei beziehen wir uns auf die regelkonforme Nutzung des zu kontrollierenden Privatgrundes und bewerten, ob der ist-Zustand des Fahrzeugs den Regeln entspricht.

Gleichstellung

Bei Verstössen gegen die geltenden Regeln, auf dem Privatgrund unserer Auftraggeber, sind wir verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, die weiteren Verstössen vorbeugen. Damit dabei keine Willkür entsteht, behandeln wir alle gleich und unterscheiden nicht zwischen Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Einwände

Berechtigte Einwände zu einem unserer Vorgänge, können Sie entweder über das Formular in unserem Rechnungsportal oder telefonisch unter der Nummer 0900001188 vorbringen. Wir werden Ihren Fall gerne überprüfen und uns den jeweiligen Anliegen und Fragen Ihrerseits widmen.

Häufig gestellte Fragen

Nein! Wir sind eine privates Unternehmen, welches im Auftrag von dinglich Berechtigten Parkplätze und Privatareale auf widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kontrolliert. Wir haben nichts mit der Polizei zu tun.

Von der Lenkerschaft der unbefugt befahrenden bzw. abgestellten Fahrzeugen, auf den von uns kontrollierten Privatflächen fordern wir die entstandenen Aufwände ein.

Nein! Bussen auszustellen obliegt nur dem staatlichen Gewaltmonopol. Wir stellen lediglich unsere Auslagen in Form einer Zivilforderung in Rechnung.

Sie dürfen unsere Rechnung der fehlbaren Lenkerschaft zur Bezahlung übergeben. Alternativ können Sie, sofern die Lenkerschaft in der Schweiz wohnhaft ist, uns auch die Personalien der Lenkerschaft bekanntgeben. Nutzen Sie dafür unsere Telefonnummer 0900 001 188 oder nehmen Sie selbst im Rechungsportal eine Änderung der Lenkerdaten vor.

Handelt es sich Ihrer Meinung nach um ein Missverständnis oder um einen administrativen Fehler unsererseits, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir überprüfen Ihren Fall gerne. Dafür dürfen Sie uns unter 0900 001 188 anrufen oder das Einwandformular benutzen.

Wir verrechnen die Kosten, die durch den Fall entstehen. Darin eingeschlossen sind Personal-, Büromaterial-, Porto-, Beweissicherungs- Buchhaltungs- und sonstigen Kosten, die sich dem Fall zuordnen lassen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe einer regulären Parkbusse oder die Beträge der Ordnungsbussenverordnung nichts mit der Berechnung unserer Kosten zu tun hat.

Weil Parkbussen, respektive die Beträge der Ordnungsbussenverordnung nichts mit der Bemessung der Höhe unserer Aufwände zu tun haben. Die Rechnung ist eher vergleichbar mit einem Zuschlag bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne entsprechendes Billet oder der aus Diebstahl resultierenden Fallpauschale im Detailhandel.

Ist die Ermittlung der Halterdaten mit ausserordentlichen Aufwendungen verbunden, verrechnen wir zusätzlich angefallene Gebühren zwecks erweiterter Halterermittlung. Dies kommt beispielsweise vor, wenn das Kennzeichen des Fahrzeuges mit einer Auskunftssperre versehen ist, es in einem Kanton zugelassen ist, bei welchem zur Ermittlung der Halterdaten einen grösserer Aufwand betrieben werden muss oder wenn sonstige erweiterte Nachforschungen betrieben werden müssen.

Die Umtriebsentschädigung kann per QR-Einzahlungsschein bezahlt werden. Selbstverständlich können Sie über unser Zahlportal payment.vdl-sdc.ch auch per TWINT oder Kreditkarte bezahlen.

Da auf Privatgrund das Strassenverkehrsgesetz nicht greift, spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie lang geparkt wurde. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um eine zivilrechtliche Besitzesstörung bzw. einen Besitzesentzug und nicht um einen Verstoss nach Ordnungsbussengesetz. Wir handeln nach den Vorgaben unserer Auftraggeber.

Zuerst möchten wir Ihr Problem verstehen um herauszufinden, wie wir Sie optimal unterstützen können. Das funktioniert am einfachsten über eine Kontaktanfrage per Button „Parkdienst Anfragen“.

Ist die Ausganglage geklärt, zeigen wir Ihnen gerne wie Sie Falschparker bei uns melden können.

Für die Angebotserstellung benötigen wir weitere Informationen wie die Anzahl der Grundstücke und Parkfelder und wo sich diese befinden.

Bei der gemeinsamen Besichtigung der Grundstücke, prüfen wir die Signalisation und erfahren die lokalen Gegebenheiten. Basierend darauf, erstellen wir für jedes Grundstück die Dokumentation.
Damit sind alle Vorbereitungen abgeschlossen.

Respektieren Sie den Besitz anderer

Fremdparkieren ist unfair

Missbrauch von Privatgrund durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge stellt für Betroffene in allen möglichen Konstellationen regelmässig grosse Probleme dar. Der schweizweite Schaden, welchen Fremdparker dabei anrichten ist nur schwer zu beziffern und hat sowohl finanzielle, als auch emotionale Auswirkungen auf die Betroffenen. Seien sie fair zu Ihren Mitmenschen und achten Sie sich darauf, dass Sie nicht widerrechtlich auf Privatgrund parkieren. Sie würden es auch nicht mögen, wenn fremde Fahrzeuge auf Ihrem Parkplatz stehen. Nicht wahr?

Kontakt

Kontaktdaten

0900 001 188  CHF 2.-/min
(Mo, Mi & Fr 14:00-18:00)

Anfrage für Parkdienst

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