VDL Verkehrsdienstleistungen

Die VDL Verkehrsdienstleistungen GmbH bietet Lösungen für die ordnungsgemässe Nutzung von Privatgrund sowie die Bewirtschaftung von Parkraum. 

Zahlen Sie ihre Rechnung bequem online.

Parkordnung

Auf den von uns betreuten Privatarealen gelten die vor Ort signalisierten Nutzungs- und Parkierungsbestimmungen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird kontrolliert.

Gleichstellung

Um eine einheitliche Behandlung aller Nutzer sicherzustellen, werden Verstösse nach denselben Kriterien beurteilt. Verstösse werden nach einheitlichen Kriterien beurteilt.

Häufig gestellte Fragen

Eine erhaltene Rechnung kann per QR-Einzahlungsschein bezahlt werden. Selbstverständlich können Sie über unser Rechnungsportal payment.vdl-sdc.ch auch per TWINT oder Kreditkarte bezahlen.

Sie können unter payment.vdl-sdc.ch einen QR-Einzahlungsschein herunterladen.

Nein. Wir sind ein privates Unternehmen (VDL Verkehrsdienstleistungen GmbH) und haben nichts mit der Polizei zu tun.

Nein, wir stellen lediglich zivile Entschädigungsforderungen in Rechnung.

Sie dürfen unsere Rechnung der fehlbaren Lenkerschaft zur Bezahlung übergeben oder können uns – sofern die Lenkerschaft in der Schweiz wohnhaft – die entsprechenden Personalien bekanntgeben. Die entsprechenden Angaben können über das Rechnungsportal eingereicht werden https://payment.vdl-sdc.ch.

Der Einzige Ansprechpartner in dieser Angelegenheit sind wir. Am Ort des Verstosses besteht weder die Handhabung noch die Befugnis, um auf Anliegen bezüglichunserer Vorgänge einzugehen.

Von der Lenkerschaft der unbefugt befahrenden bzw. abgestellten Fahrzeugen dürfen die im Zusammenhang mit dem Verstoss entstandenen Aufwände (Personal-, Büromaterial-, Porto-, Beweissicherungs-, Administrations-, Buchhaltungskosten etc.), sowie fallrelevante Kosten (faktisches Vertragsverhältnis, Schadenersatz, entgangene Nutzungsgebühr) eingefordert werden (Art. 641, 926, 928 und 930 ZGB; Art. 41 und 62 OR). Zu erwähnen ist, dass die Beträge der Ordnungsbussenverordnung (Parkbussen im Ordnungsbussenverfahren) nichts mit der Bemessung unserer Beträge zu tun haben.

Ist die Ermittlung der Halterdaten mit ausserordentlichen Aufwendungen verbunden, fallen zusätzliche Kosten an. Dies kommt beispielsweise vor, wenn das Kontrollschild des Fahrzeuges mit einer Auskunftssperre versehen ist, es in einem Kanton/Land zugelassen ist, bei welchem zur Ermittlung der Halterdaten ein grösserer Aufwand betrieben werden muss oder wenn sonstige erweiterte Nachforschungen betrieben werden müssen (z. B. Adressnachforschung bei nicht ordnungsgemäss gemeldetem Adresswechsel).

Für die Beurteilung eines Verstosses ist massgebend, ob die vor Ort geltenden Nutzungs- und Parkierungsbestimmungen eingehalten wurden. Die Beurteilung erfolgt anhand objektiver Kriterien sowie der im Zusammenhang mit dem Vorgang erhobenen und dokumentierten Tatsachen. Persönliche Beweggründe, Vorsatz oder Versehen sind dabei grundsätzlich nicht ausschlaggebend.

Mitteilungen zu einer Rechnung können ausschliesslich über folgendes Formular https://vdl-sdc.ch/anliegen-demande-request/ eingereicht werden.

Die VDL Verkehrsdienstleistungen GmbH unterstützt Eigentümer, Verwaltungen und Unternehmen bei der Durchsetzung von Nutzungs- und Parkierungsregelungen auf Privatgrund.

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