VDL Verkehrsdienstleistungen

Die VDL Verkehrsdienstleistungen GmbH bietet Verkehrslösungen für die ordnungsgemässe Nutzung von Privatgrund. Bei Verstössen leiten wir Massnahmen ein, welche den weiteren Missbrauch von Privatgrund verhindern.

Haben Sie Fragen zu einem unserer Vorgänge?

Wir möchten Ihnen weiterhelfen. Falls sie Ihre Antwort nicht schon in den häufig gestellten Fragen finden, können Sie uns gerne per Telefon oder Einwandformular im Rechnungsportal kontaktieren.

Parkordnung

Bei Kontrollen wird durch uns geprüft, ob die jeweilige Parkordnung, auf dem Privatgrund unserer Auftraggeber eingehalten wurde. Dabei beziehen wir uns auf die regelkonforme Nutzung des zu kontrollierenden Privatgrundes und bewerten, ob der ist-Zustand des Fahrzeugs den Regeln entspricht.

Gleichstellung

Bei Verstössen gegen die geltenden Regeln, auf dem Privatgrund unserer Auftraggeber, sind wir verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, die weiteren Verstössen vorbeugen. Damit dabei keine Willkür entsteht, behandeln wir alle gleich und unterscheiden nicht zwischen Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Einwände

Berechtigte Einwände zu einem unserer Vorgänge, können Sie entweder über das Formular in unserem Rechnungsportal oder telefonisch unter der Nummer 0900001188 vorbringen. Wir werden Ihren Fall gerne überprüfen und uns den jeweiligen Anliegen und Fragen Ihrerseits widmen.

Häufig gestellte Fragen

Für eine Kontaktaufnahme steht Ihnen unsere Hotline unter 090 0001 188 (Mo, Mi & Fr 14:00-18:00, CHF 2.-/Min), die Funktion „Einwand erheben“ in unserem Rechnungsportal https://payment.vdl-sdc.ch oder das Kontaktformular auf unserer Homepage https://vdl-sdc.ch zur Verfügung.

Zuerst möchten wir Ihr Problem verstehen um herauszufinden, wie wir Sie optimal unterstützen können. Das funktioniert am einfachsten über eine Kontaktanfrage per Button „Parkdienst Anfragen“. Wir melden uns bei Ihnen.

Eine erhaltene Rechnung kann per QR-Einzahlungsschein bezahlt werden. Selbstverständlich können Sie über unser Rechnungsportal payment.vdl-sdc.ch auch per TWINT oder Kreditkarte bezahlen.

Sie können unter payment-vdl-sdc.ch einen QR-Einzahlungsschein herunterladen.

Nein. Wir sind ein privates Unternehmen (VDL Verkehrsdienstleistungen GmbH) und haben nichts mit der Polizei zu tun.

Nein, wir stellen lediglich zivile Entschädigungsforderungen in Rechnung.

Sie dürfen unsere Rechnung der fehlbaren Lenkerschaft zur Bezahlung übergeben oder können uns – sofern die Lenkerschaft in der Schweiz wohnhaft – die entsprechenden Personalien bekanntgeben. Nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf.

Handelt es sich Ihrer Meinung nach um einen administrativen Fehler unsererseits, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir überprüfen Ihren Fall gerne.

Der Einzige Ansprechpartner in dieser Angelegenheit sind wir. Am Ort des Verstosses besteht weder die Handhabung noch die Befugnis, um auf Anliegen bezüglichunserer Vorgänge einzugehen.

Von der Lenkerschaft der unbefugt befahrenden bzw. abgestellten Fahrzeugen dürfen die im Zusammenhang mit dem Verstoss entstandenen Aufwände (Personal-, Büromaterial-, Porto-, Beweissicherungs-, Administrations-, Buchhaltungskosten etc.), sowie fallrelevante Kosten (faktisches Vertragsverhältnis, Schadenersatz, Fangprämie, entgangene Nutzungsgebühr) eingefordert werden(Art. 641, 926, 928 und 930 ZGB; Art. 41 und 62 OR). Zu erwähnen ist, dass die Beträge der Ordnungsbussenverordnung (Parkbussen im Ordnungsbussenverfahren) nichts mit der Bemessung unserer Beträge zu tun haben.

Ist die Ermittlung der Halterdaten mit ausserordentlichen Aufwendungen verbunden, fallen zusätzliche Gebühren an. Dies kommt beispielsweise vor, wenn das Kontrollschild des Fahrzeuges mit einer Auskunftssperre versehen ist, es in einem Kanton/Land zugelassen ist, bei welchem zur Ermittlung der Halterdaten ein grösserer Aufwand betrieben werden muss oder wenn sonstige erweiterte Nachforschungen betrieben werden müssen (z. B. Adressnachforschung bei nicht ordnungsgemäss gemeldetem Adresswechsel).

Die Entschädigung fällt auch bei kurzer Dauer des Verstosses an. Entscheidend ist, ob die Regeln bei objektiver Betrachtungsweise eingehalten wurden oder nicht. Die subjektive Wahrnehmung kann dabei genauso wenig gewichtet werden, wie Vorsatz oder Versehen. Die Einhaltung der Parkordnung liegt in der Verantwortung der Lenkerschaft des jeweiligen Fahrzeugs.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit und CO2-Einsparung bitten wir Sie, mit uns über die vorgesehenen Kanäle in Kontakt zu treten. Dieser Ansatz ermöglicht es uns, den Papierverbrauch zu reduzieren und somit zur Umweltbewahrung beizutragen. Zudem können wir effizienter auf Ihre Anliegen eingehen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei dieser umweltfreundlichen Herangehensweise.

Respektieren Sie den Besitz anderer

Fremdparkieren ist unfair

Missbrauch von Privatgrund durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge stellt für Betroffene in allen möglichen Konstellationen regelmässig grosse Probleme dar. Der schweizweite Schaden, welchen Fremdparker dabei anrichten ist nur schwer zu beziffern und hat sowohl finanzielle, als auch emotionale Auswirkungen auf die Betroffenen. Seien sie fair zu Ihren Mitmenschen und achten Sie sich darauf, dass Sie nicht widerrechtlich auf Privatgrund parkieren. Sie würden es auch nicht mögen, wenn fremde Fahrzeuge auf Ihrem Parkplatz stehen. Nicht wahr?

Kontakt

Kontaktdaten

0900 001 188  CHF 2.-/min
(Mo, Mi & Fr 14:00-18:00)

Anfrage für Parkdienst

Parkdienst Anfragen

Kontaktanfrage